Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung, teils auch Personalleasing, Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, bezeichnet die Beauftragung von Arbeitnehmern, die bei einem anderen Unternehmen angestellt sind. Ein Unternehmen "entleiht" sich somit einen Arbeitnehmer, wodurch dieser auch "Zeitarbeitnehmer" genannt wird. Dieser "Zeitarbeitnehmer" steht bei einem anderen Unternehmen, dem "Verleiher", unter Arbeitsvertrag. Der Verleiher und der Entleiher schließen dazu einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und der Verleiher stellt dem Entleiher eine Rechnung über den vereinbarten Verrechnungssatz. Durch den Verleiher erhält der Zeitarbeitnehmer ein klassisches Gehalt, die Sozialabgaben werden getätigt und er erhält Urlaubstage. Der Zeitarbeitnehmer verrichtet im Gegenzug die zuvor vertraglich festgelegten Aufgaben bei dem Entleiher. Dadurch entsteht ein Dreiecksverhältnis. Die Rechte und Pflichten jeder beteiligten Partei (Verleiher, Zeitarbeitnehmer und Entleiher) sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgesetzt. 

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Für Unternehmen: Arbeitnehmerüberlassung als Alternative zur Freelancervermittlung

Unternehmen profitieren gleich mehrfach durch den Einsatz von Experten in Arbeitnehmerüberlassung. Sie besitzen die volle Weisungsbefugnis gegenüber der entliehenen Mitarbeiter, zahlen lediglich die angefallenen Arbeitsstunden (ohne Ausfall durch Urlaub oder Krankheit) und bleiben aufgrund der zeitlichen Befristung vollkommen flexibel. Ihre Vorteile auf einen Blick:

Übernahme des Recruting-Prozesses

Wir finden den Best-Match IT Experten zu Ihrer offenen Stelle. Dabei vertrauen wir auf unsere Nähe zu unserem Expertennetzwerk, wodurch wir auch für hochspezialisierte Anforderungen geeignete Experten finden. 

Persönlicher Ansprechpartner

Wir setzen auf die Nähe zu unseren Kunden. Nur so können wir Bedarfe optimal ermitteln und Sie individuell beraten. 

Schnelle Vermittlung
 

Unsere Nähe zu unseren Experten und zu unseren Kunden erlaubt eine Trendanalyse innerhalb der Branchen. Dadurch können wir auf neuste Änderungen und Bedarfe schnell reagieren.

Maximale Flexibilität
 

Sie verfügen über die vollständige Weisungsbefugnis, legen zuvor die Wochenarbeitsstunden fest und das gesamte Beschäftigungsverhältnis ist auf die Dauer Ihres Bedarfs befristet. Dabei zahlen Sie lediglich die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden (ohne Urlaub und Krankheitstage).

Sie haben bereits einen personellen Engpass ermittelt, müssen eine Auftragsspitze abfedern oder wollen das Unternehmen strukturell umwandeln, weshalb ein befristeter Personalbedarf besteht? Gerne beraten wir Sie in Ihrem Vorhaben. 

Für Bewerber: Arbeitnehmerüberlassung für IT-Experten

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet IT-Experten große Chancen, schnelle Karrieresprünge zu erereichen. Durch den Einsatz bei namhaften Unternehmen, in interessanten und zukunftsorientierten Bereichen werden die eigenen Kenntnisse stets optimiert. Von Junior-Level bis hin zu Senior-Positionen, bieten wir bei der top itservices AG unseren Experten beste Karriereperspektiven. Als Zeitarbeiter profitieren Sie von:

Einsatz bei renommierten Unternehmen

Seit über 40 Jahren vertrauen Unternehmen auf unsere Fachexpertise. Dank dieses Vertrauens erhalten wir Zugang zu exklusiven Stellenangeboten bei namhaften Mittelständlern. 

IGZ-Tarifvertrag
 

Wir wenden stets den branchenführenden IGZ-Tarifvertrag an. Als Experte profitieren Sie von fairer Bezahlung, sozialer Absicherung, Gehalt auch im Krankheitsfall sowie von Urlaubstagen.

Persönliche Betreuung
 

Über den gesamten Bewerbungsprozess hinweg werden Sie von unseren erfahrenen Recruitern betreut. Gemeinsam gehen wir Ihren Lebenslauf durch und bereiten Sie bestens auf das gemeinsame Vorstellungsgespräch bei unserem Kunden vor. 

Schnelle Karriereerfolge
 

Eine Bewerbung – viele Chancen! Sollte sich Ihr Einsatz bei einem Unternehmen dem Ende neigen, bieten wir Ihnen Zugang zu spannenden Folgeprojekten. 

Der Vorteil in der Arbeitnehmerüberlassung liegt für IT-Experten vor allem in der Flexibilität der Arbeitsbereiche. Dadurch erhalten sie vollumfängliche Einblicke in verschiedenste Unternehmen, Abläufe und Prozesse. Bewerben Sie sich jetzt und treiben Sie Ihre Karriere voran! Hier gelangen Sie zu einer Gegenüberstellung der Vermittlungsmethoden Arbeitnehmerüberlassung und Freelancer-Vermittlung.

Häufig gestellte Fragen zu der Arbeitnehmerüberlassung

Unsere erfahrenen Recruiter prüfen abgesehen von den fachlichen Voraussetzungen und Qualifikationen auch den Social Fit. Durch gezielte Fragen wird geprüft, welcher Experte zu der ausgeschriebenen Stelle optimal passt. 

Als Equal Pay wird der Gleichstellungsgrundsatz bezeichnet. Dieser regelt, dass Zeitarbeitnehmer nach einem Einsatz von neun Monaten abgesehen von dem gleichen Arbeitsentgelt auch alle sonstigen Sonderzahlungen und Sachbezüge erhalten, die die Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens erhalten. Als Anhaltspunkt werden Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens in einer gleichwertigen Position genutzt.

Unsere Experten erhalten eine markt- und branchenübliche Vergütung. Nach einem Einsatz von über 9 Monaten greift zudem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wodurch mindestens der Equal Pay gezahlt werden muss. Dadurch erhalten unsere Experten genau so viel Vergütung, wie die Angestellten innerhalb des Unternehmens des Entleihers. Inbegriffen sind dabei auch etwaige Sonderzahlungen, Sachzulagen oder sonstige Leistungen.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich für bis zu 18 Monate im gleichen Unternehmen möglich*. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Stelle kundenseitig mit einem neuen Experten besetzt werden, oder der Zeitarbeitnehmer kann von dem Entleiher, je nach vertraglicher Regelung, in eine Festanstellung übernommen werden. Alternativ können Positionen nach einer Ruhephase von drei Monaten erneut mit den gleichen Zeitarbeitnehmern besetzt werden. Expertenseitig stellen wir zum Ende eines Projektes, sollte eine Übernahme nicht infrage kommen, spannende Stellenangeboten vor, sodass ein reibungsloser Übergang entsteht. 

*Ausnahme für diese Regelung gibt es nur, wenn Tarifverträge bei dem Entleiher eine andere Überlassungshöchstdauer festlegen.

Als Entleiher müssen Sie Zeitarbeitnehmer, laut Gleichstellungsgrundsatz, der Stammbelegschaft gleichsetzen. Das beinhaltet, abgesehen von der Bereitstellung von Arbeitsressourcen wie Laptops, auch den Zugang zu allen Unternehmensvorteilen, wie Betriebskindergärten, rabattierte Mitgliedschaften oder Ähnlichen. 
Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung auf offene Stellen innerhalb des Unternehmens hinzuweisen (§13 AÜG).

Als IT-Experte gehen wir mit Ihnen einen klassischen Arbeitsvertrag ein. Zum Schutz Ihrer Interessen sind wir seit über 10 Jahren Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Dadurch erhalten Sie bei uns den branchenführenden IGZ-Tarifvertrag. Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zum Vertrag.

IT-Experten können nach Ablauf der Arbeitnehmerüberlassung, je nach vertraglicher Regelung, von dem Entleiher in eine Festanstellung übernommen werden.